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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Darmstadt hat am 06.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Al-Reinigung GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Amal Almhemed, die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Enkler bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute werden angewiesen, dem Verwalter alle notwendigen Auskünfte zu erteilen.
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