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Insolvenzprofil
ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 12850
EUID
DEG1103.HRB12850
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 175/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Engelmann-Matz
Termine & Fristen
Schlusstermin
19.04.2024
Aufhebung
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH ist die Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO beschlossen worden. Der Schlusstermin wurde im schriftlichen Verfahren auf den 19.04.2024 festgesetzt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 54.872,96 Euro, wobei ein zur Verteilung verfügbarer Betrag aus der Masse von ca. 3.170,42 Euro besteht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 23. April 2026 gemäß § 200 Abs. 1 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH, Töpchiner Straße 4, 15749 Mittenwalde sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwältin Engelmann-Matz - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die über…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH, Töpchiner Straße 4, 15749 Mittenwalde sind dem Insolvenzverwalter - Rechtsanwältin Engelmann-Matz - die Regelvergütung gem. §§ 13, 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV in Höhe von 30 % der festgesetzten Regelvergütung zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen (hier: 31 Zustellungen á 2,80 Euro) aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 19.779,87 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 20. Februar 2024
Az.: 63 IN 175/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH, Töpchiner Straße 4, 15749 Mittenwalde wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 19.04.2024 mit folgender T…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH, Töpchiner Straße 4, 15749 Mittenwalde wird der Schlussverteilung gemäß § 197 Abs. 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 19.04.2024 mit folgender Tagesordnung:
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 19.04.2024 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 54.872,96 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt ca. 3.170,42 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 20. Februar 2024
Az.: 63 IN 175/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH, Töpchiner Straße 4, 15749 Mittenwalde, ist das Verfahren mit Beschluss vom 23. April 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 R…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALAIN MESSÉGUÉ SPA GmbH, Töpchiner Straße 4, 15749 Mittenwalde, ist das Verfahren mit Beschluss vom 23. April 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 23. April 2026, AZ: 63 IN 175/18
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