Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TOP-Projekt Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 10015
EUID
DEG1103.HRB10015
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 18/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
22.02.2024 , 11:38 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.04.2024
Einsichtnahme Unterlagen
16.04.2024
Prüfungstermin
08.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 22.02.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP-Projekt Verwaltungs GmbH wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 10015 CB eingetragen. Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner ist als Insolvenzverwalter bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.04.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist der 08.05.2024. Bis zu diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP-Projekt Verwaltungs GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10015 CB), Gegenstand: Beteiligung, Verwaltung, Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Unternehmen, Dorfstraße 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, vertreten durch d…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP-Projekt Verwaltungs GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 10015 CB), Gegenstand: Beteiligung, Verwaltung, Geschäftsführung und Übernahme der persönlichen Haftung bei anderen Unternehmen, Dorfstraße 12, 15713 Königs Wusterhausen OT Wernsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Stock wurde am 22.02.2024, um 11:38 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, der 8. Mai 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 22.02.2024
Az.: 63 IN 18/24
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