Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Posaidon GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Fraunhofer Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 21858
EUID
DET2210V.HRA21858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 57/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Norman Häring
Kanzlei
Tiefenbacher Rechtsanwälte
Adresse
Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main
Telefon
069/63198602
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.05.2024 , 08:20 Uhr
Eröffnung
09.07.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.08.2024
Frist Bedenken schriftliches Verfahren
31.08.2024
Berichtstermin
16.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Posaidon GmbH & Co. KG ist am 10.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring bestellt worden. Am 09.07.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Dr. Norman Häring. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 18.08.2024. Bedenken gegen die schriftliche Durchführung des Verfahrens sind bis zum 31.08.2024 vorzutragen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2024. Widersprüche gegen Forderungen und diverse Anträge sind bis zu diesem Datum bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 57/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhofer Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21858), vertr. d.: 1. Posaidon Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maik Jakobs, c/o Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhoferstraße 13, 562…
7 IN 57/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhofer Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21858), vertr. d.: 1. Posaidon Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Maik Jakobs, c/o Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhoferstraße 13, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer), ist am 10.05.2024 um 08:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 57/24.
Über das Vermögen Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhofer Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21858),
vertreten durch:
1. Posaidon Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Maik Jakobs, c/o Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhoferstraße 13, 56218 Mülheim…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 57/24.
Über das Vermögen Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhofer Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21858),
vertreten durch:
1. Posaidon Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter),
vertreten durch:
1.1. Maik Jakobs, c/o Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhoferstraße 13, 56218 Mülheim-Kärlich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seibert Rüdesheim, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen, wird am 09.07.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, c/o Tiefenbacher Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/63198602, Fax: 069/63198615, E-Mail: haering@tiefenbacher.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 18.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen wird vorerst verzichtet.
Bedenken gegen die schriftliche Anhörung sind bis zum 31.08.2024 bei Gericht vorzutragen.
Gehen Bedenken gegen die schriftliche Durchführung bei Gericht ein, kann das schriftliche Verfahren aufgehoben und Termin zur mündliche Verhandlung bestimmt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 16.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung (der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund und Höhe wendet; nach Ablauf der Frist gilt die Forderung als festgestellt, fall kein Insolvenzgläubiger oder ein Insolvenzverwalter bestreitet)
b) Anträge:
* zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung
des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* zur Zwischenrechnungslegungen gegenüber
der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* zur Verwertung der Insolvenzmasse § 159 InsO)
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird der Durchführung der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt
Hinweise:
Der Schuldner, der eine titulierte Forderung bestreitet, muss binnen eines Monats Klage erheben. Ansonsten gilt der Widerspruch als nicht erhoben. Fristbeginn mit Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit Bestreiten der Forderung. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen, § 184 InsO.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist bei Eröffnung auf einen Gläubigerantrag hin, für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
* mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen
sein oder
* von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
* auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
* an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Praxishinweis:
Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin
Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie der Vergütungsfestsetzungsbeschluss und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Mayen, 11.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 7 IN 57/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des über das Vermögen der
Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhofer Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21858),
vertreten durch die Posaidon Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), diese vertreten durch:
Maik Jakobs, c/o Posaido…
Geschäfts-Nr. 7 IN 57/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des über das Vermögen der
Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhofer Straße 13, 56218 Mülheim-Kärlich (AG Koblenz, HRA 21858),
vertreten durch die Posaidon Verwaltungs GmbH, (persönlich haftende Gesellschafter), diese vertreten durch:
Maik Jakobs, c/o Posaidon GmbH & Co. KG, Fraunhoferstraße 13, 56218 Mülheim-Kärlich (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seibert Rüdesheim, Hermannstraße 16, 56203 Höhr-Grenzhausen,
wird
a)besonderer Termin zur Prüfung etwaiger bis zum Termin nachträglich angemeldeter Forderungen und
b)Termin zur Abstimmung zu folgendem Thema:
Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an besonders interessierte Personen
(§ 162 InsO), hier: Veräußerung des Geschäftsbetriebes im wesentlichen Bestand an die POSAIDON Karbonfaser GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Maik Jacobs, Fraunhofer Str. 13, 56218 Mülheim-Kärlich (HRB 26830 AG Koblenz) zum Kaufpreise von 71.400,-- € (incl. USt.) mit aufschiebend bedingtem Vertrag vom 01.09.2024.
bestimmt auf:
Dienstag, 19.11.2024, 15:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen.
Der Kaufvertrag vom 01.09.2024 kann gläubigerseits beim unterfertigten Amtsgericht eingesehen und angefordert werden, ist aber ebenfalls im Gläubigerinformationssystem des Verwalters einsehbar.
Amtsgericht Mayen 11.10.2024
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