Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
aldima GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Alfred-Lippmann-Straße 6, 66386 St. Ingbert
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 101280
EUID
DEV1109.HRB101280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 20/21
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
14.08.2026
Einsichtnahme Forderungen
21.08.2026
Prüfungstermin
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Autoersatzteilen im In- und Ausland, insbesondere mit Reifen, Felgen, Schmierstoffen und Autozubehör; Betrieb einer Kfz-Werkstatt und alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aldima GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken hat die Anmeldung nachrangiger Gläubiger angeordnet, wobei Forderungen bis zum 14.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden sind. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 21.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 28.08.2026, an dem Widersprüche eingehen müssen. Zudem ist eine Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie zur Stellungnahme zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bis zum 14.08.2026 vorgesehen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aldima GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 107 IN 20/21 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Herrn Horst Fries vertreten. Das …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der aldima GmbH ist beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 107 IN 20/21 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Herrn Horst Fries vertreten. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsanmeldung und Prüfung. Nachrangige Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung soll Urkunden in Abdruck beigefügt enthalten. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen wird ab dem 21.08.2026 zur Einsicht niedergelegt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 2 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.08.2026; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Parallel dazu wurde eine Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters durchgeführt, wobei Beteiligten Gelegenheit bis zum 14.08.2026 zur Stellungnahme hatten. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 237.559,60 EUR zugrunde gelegt wurde. Rechtsmittel gegen die Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragenen aldima GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Fries,
wird…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragenen aldima GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Fries,
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 28.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 20/21
Amtsgericht Saarbrücken, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragenen aldima GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Herrn Horst Fries,
Verfahrensbevollmächtigt…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragenen aldima GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch Herrn Horst Fries,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
erfolgt die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum
14.08.2026
zu den Vergütungsanträgen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 20/21
Amtsgericht Saarbrücken, 24.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragenen aldima GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Fries,
sind…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 20/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 101280 eingetragenen aldima GmbH, Betzenstraße 6, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Fries,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 237.559,60 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.05.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 20/21
Amtsgericht Saarbrücken, 03.09.2026
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