Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 26492
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Insolvenzprofil
Weinbau K5 UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ulmener Straße 5, 56766 Ulmen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26492
EUID
DET2210V.HRB26492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cochem
Aktenzeichen
1 IN 77/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Pacht von Weinbaugrundstücken und deren Bewirtschaftung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der führungslosen Weinbau K5 UG mit Sitz in Ulmen ist am 13.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Die Entscheidung des Amtsgerichts Cochem kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung mit sofortiger Beschwerde angefochten werden. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes besteht binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung oder Erledigung des Verfahrens eine Beschwerdemöglichkeit, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 77/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der - führungslosen - Weinbau K5 UG, Pacht von Weinbaugrundstücken und deren Bewirtschaftung, Ulmener Straße 5, 56766 Ulmen (AG Koblenz, HRB 26492) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs…
1 IN 77/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der - führungslosen - Weinbau K5 UG, Pacht von Weinbaugrundstücken und deren Bewirtschaftung, Ulmener Straße 5, 56766 Ulmen (AG Koblenz, HRB 26492) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cochem, Ravenéstraße 39, 56812 Cochem einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cochem eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cochem an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cochem, 13.07.2026
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