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Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, mit Sitz in Bad Orb, ist die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gemäß § 160 InsO, konkret die freihändige Veräußerung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke in Passow, Flurstücke 386/23, 386/25 und 386/22). Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung findet am 12.11.2025 um 10:00 Uhr im Insolvenzgericht Hanau statt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH ist am 24.07.2024 durch das Amtsgericht Hanau eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Annette Dietter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.09.2024 anzumelden und Widersprüche g…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH ist am 24.07.2024 durch das Amtsgericht Hanau eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Annette Dietter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 03.09.2024 anzumelden und Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Verwalterperson oder eines Gläubigerausschusses bis zum 08.10.2024 einzureichen. Am 22.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse unzulänglich ist; diese Anzeige wurde am 02.08.2024 veröffentlicht und später berichtigt. Für eine besondere Gläubigerversammlung zum Thema besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO, insbesondere die freihändige Veräußerung unbeweglicher Gegenstände, ist der Termin Mittwoch, den 12.11.2025, um 10:00 Uhr im Raum C 163 des Insolvenzgerichts Hanau angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 450/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen G…
70 IN 450/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 12.11.2025, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes, eingetragen bei dem Amtsgericht Ludwigslust, Grundbuch von Passow, Blatt 290, Flur 1, Flurstück 386/23 sowie Flur 1, Flurstück 386/25 und Blatt 5077, Flur 1, Flurstück 386/22
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 450/23 Am 24.07.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: …
Geschäfts-Nr.: 70 IN 450/23 Am 24.07.2024 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Annette Dietter, Schäfergasse 17, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 1381070, Fax: 069 13810710, E-Mail: Annette.Dietter@haas-und-haas.de, Internet: www.haas-und-haas.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 03.09.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 08.10.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 24.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 450/23: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 22.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolv…
70 IN 450/23: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 22.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 31.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 450/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin),
wird die Veröffentlichung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vom …
70 IN 450/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin),
wird die Veröffentlichung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vom 02.08.2024 dahingehend berichtigt, dass es statt
"In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 22.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht."
richtig heißen muss:
"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alex meets Kopernikus GmbH, Gewerbestraße 25, 63619 Bad Orb (AG Hanau, HRB 92810), vertr. d.: Manuela Engel-Dahan, Würzburger Straße 55, 63619 Bad Orb, (Geschäftsführerin), hat die Insolvenzverwalterin am 22.07.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht."
Amtsgericht Hanau, 08.08.2024
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