Garten- und Landschaftsbau, Tief- und Trockenbau sowie Reinigungsarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 05.12.2025 bestimmt. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf Donnerstag, den 13.11.2025, um 10:00 Uhr beim Insolvenzgericht Hanau anberaumt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gemäß § 160 InsO, konkret die Nichtweiterverfolgung und Ausbuchung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführerin Elif Toraman aus vereinnahmende Forderungen sowie aus Organhaftung.
Am 07.08.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christiane Herweg von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 13.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anz…
Am 07.08.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christiane Herweg von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 13.09.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Person der Verwalterin oder zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses waren bis zum 11.10.2024 einzureichen. Das Verfahren wird im schriftlichen Durchführungsmodus geführt. Für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ist eine Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag für diese Prüfung ist auf den 05.12.2025 bestimmt, bis zu dem Datum Widersprüche bei Gericht eingehen müssen. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 13.11.2025 anberaumt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin dient, insbesondere die Nichtweiterverfolgung und Ausbuchung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführerin Elif Toraman.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH, Karl-Leis-Straße 2, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99150), vertr. d.: Elif Toraman, Alfred-Delp-Straße 19, 63450 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
D…
70 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH, Karl-Leis-Straße 2, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99150), vertr. d.: Elif Toraman, Alfred-Delp-Straße 19, 63450 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 13.11.2025, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- die Nichtweiterverfolgung und Ausbuchung der Ansprüche gegen die Geschäftsführerin der Schuldnerin, Frau Elif Toraman, aus vereinnahmten Forderungen der Schuldnerin sowie aus Organhaftung.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH, Karl-Leis-Straße 2, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99150), vertr. d.: Elif Toraman, Alfred-Delp-Straße 19, 63450 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Ford…
70 IN 124/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH, Karl-Leis-Straße 2, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99150), vertr. d.: Elif Toraman, Alfred-Delp-Straße 19, 63450 Hanau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 124/24 Am 07.08.2024 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH, Karl-Leis-Straße 2, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99150), vertr. d.: Elif Toraman, Alfred-Delp-Straße 19, 63450 Hanau, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin i…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 124/24 Am 07.08.2024 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der MBD Main Bau & Dienstleistungen GmbH, Karl-Leis-Straße 2, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99150), vertr. d.: Elif Toraman, Alfred-Delp-Straße 19, 63450 Hanau, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Christiane Herweg, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069 8509693-0, Fax: 069 8509693-29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 13.09.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 11.10.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 07.08.2024.
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