Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexa Bau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Gründau ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Auslagen festgesetzt. Die Berechnungsmasse beträgt 10.094,04 €. Der vorläufige Verwalter ist berechtigt, den festgesetzten Betrag der Masse zu entnehmen. Gläubigern und der Schuldnerin wurde im Dezember 2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 243/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexa Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 97081), vertr. d.: Dorin Alexa, unbekannter Aufenthalt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt a…
70 IN 243/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexa Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 97081), vertr. d.: Dorin Alexa, unbekannter Aufenthalt, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sören-Mac Mahr, c/o Rechtsanwälte Westhelle und Partner, Luisenplatz 1, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611 23601390, Fax: 0611 23601399, E-Mail: s.mahr@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 10.094,04 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Es war die Mindestvergütung nach § 2 II InsVV festzusetzen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 14.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 243/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexa Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 97081), vertr. d.: Dorin Alexa, Johannesstraße 4, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsch…
70 IN 243/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexa Bau UG (haftungsbeschränkt), Industriestraße 10, 63584 Gründau (AG Hanau, HRB 97081), vertr. d.: Dorin Alexa, Johannesstraße 4, 63505 Langenselbold, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 27.12.2024
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