Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ditthardt Handwerk GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Dr.-Schwabe-Straße 21a, 63454 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 98158
EUID
DEM1502.HRB98158
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 391/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.08.2024 , 10:00 Uhr
Eröffnung
24.03.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2025
Prüfungstermin
30.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Innenausbau und Fassadenarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ditthardt Handwerk GmbH ist am 24.03.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 30.04.2025 schriftlich in Euro anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten (z. B. zur Person der Verwalterin, zum Gläubigerausschuss oder zur Fortführung des Verfahrens) sind bis zum 30.05.2025 einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 02.08.2024 hat das Amtsgericht Hanau im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ditthardt Handwerk GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit Erteilung der endgültigen Bestellung ist das Insolvenzverfahren a…
Am 02.08.2024 hat das Amtsgericht Hanau im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ditthardt Handwerk GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Mit Erteilung der endgültigen Bestellung ist das Insolvenzverfahren am 24.03.2025 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensfragen sind schriftlich bis zum 30.05.2025 einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 391/24 Am 24.03.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ditthardt Handwerk GmbH, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 98158), vertr. d.: Matthias Ditthardt, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalterin ist…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 391/24 Am 24.03.2025 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ditthardt Handwerk GmbH, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 98158), vertr. d.: Matthias Ditthardt, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 - 0, Fax: 069 / 91 30 92 - 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 30.04.2025.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 30.05.2025 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 24.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 391/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ditthardt Handwerk GmbH, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 98158), vertr. d.: Matthias Ditthardt, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 02.08.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens…
Az.: 70 IN 391/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ditthardt Handwerk GmbH, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau (AG Hanau, HRB 98158), vertr. d.: Matthias Ditthardt, Dr.- Schwabe- Straße 21a, 63454 Hanau, (Geschäftsführer), ist am 02.08.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 S.3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 - 0, Fax: 069 / 91 30 92 - 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 02.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.