Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Fössestr. 99 A, 30453 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 59543
EUID
DEP2305.HRB59543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
908 IN 39/20 - 6 -
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste
Adresse
Küsterstraße 8, 30519 Hannover
Telefon
0511 6069260
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufiger Verwalter
22.08.2024
Schlusstermin
16.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Werkzeug- und Maschinenbau, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb von Maschinenbauteilen, Werkzeugen und Vorrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Zunächst wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 303.735,39 EUR zugrunde gelegt wurde. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters auf Basis der Schlussrechnung. Der verfügbare Massebestand wurde mit 49.828,31 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 235.665,38 EUR zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist auf den 16.12.2025 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Ge…
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.08.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 303.735,39 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Eine erhebliche Befassung mit den Aus- und Absonderungsrechten wurde bejaht.
II.
1. Der beantragte Zuschlag für die mehr als 3-monatige Betriebsfortführung ist angemessen.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 155,10 EUR festzusetzen. Für die 47 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,30 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Ge…
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste, Küsterstraße 8, 30519 Hannover, Tel.: 0511 6069260, Fax: 0511 60 69 266 hat dem Gericht am 22.08.2024 folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 49.828,31 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 235.665,38 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 20.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Ge…
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Ge…
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karsten H. F. Weste festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 50 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe EUR vereinnahmt wurden. Die Hälfte der Feststellungskosten wurde berücksichtigt.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 25 % für die Betriebsfortführung und in Höhe von 25 % für die Organhaftung sind auch im Rahmen einer Gesamtschau angemessen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 19.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Ge…
908 IN 39/20 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alexander Wollram Werkzeug- und Maschinenbau GmbH, Fössestraße 99 A, 30453 Hannover (AG Hannover, HRB 59543), vertr. d.: 1. Melanie Fuhrmann, Rährweg 26, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführerin), 2. Michaela Bruns, Krummer Kamp 50, 30855 Langenhagen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 06.02.2025
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