Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Christian Neben GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213846
EUID
DEP2305.HRB213846
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 10/21 - 8-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Ökonom Björn von Gösseln
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 6968460
Termine & Fristen
Schlusstermin
31.07.2025
Aufhebung
28.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Diplom-Ökonom Björn von Gösseln hat die Schlussrechnung vorgelegt und die Festsetzung seiner Vergütung sowie Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Hannover hat der Zustimmung zur Schlussverteilung zugestimmt, wobei der Schlusstermin auf den 31.07.2025 festgelegt wurde. Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis waren bis zu diesem Datum schriftlich bei Gericht einzureichen. Die verfügbare Masse betrug 66.044,86 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 146.662,22 EUR zu berücksichtigen waren. Das Verfahren ist am 28.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsst…
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 66.044,86 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 146.662,22 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln…
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Ökonom Björn von Gösseln festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 87.710,03 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.033,78 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 93.743,81 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stic…
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 31.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 10/21 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen i…
902 IN 10/21 - 8 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidun…
902 IN 10/21 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Christian Neben GmbH, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 213846), vertr. d.: Christian Neben, Leinerandstraße 19, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 05.02.2025
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