Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ali Baba UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 34830
EUID
DEH1101.HRB34830
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 88/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
21.12.2025
Abweisung mangels Masse
10.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Ali Baba UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Bremerhaven wurden zwei Insolvenzanträge gestellt. Das Verfahren unter dem Aktenzeichen 10 IN 74/25 wurde am 21.12.2025 mangels Masse abgewiesen. Ein darauf folgendes Verfahren unter dem Aktenzeichen 10 IN 88/25 wurde am 10.02.2026 ebenfalls mangels Masse abgewiesen. In beiden Fällen wurde die Abweisung gemäß § 26 Abs. 1 InsO ausgesprochen. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ali Baba UG (haftungsbeschränkt), Bgm.-Smidt-Str. 139, 27568 Bremerhaven, vertr. d.: Ali Zeytünlü, Weserstr. 238, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden,…
10 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ali Baba UG (haftungsbeschränkt), Bgm.-Smidt-Str. 139, 27568 Bremerhaven, vertr. d.: Ali Zeytünlü, Weserstr. 238, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 10.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremerhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 10.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ali Baba UG (haftungsbeschränkt), Bgm.-Smidt-Str. 139, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 34830 HB), vertr. d.: Ali Zeytünlü, Weserstr. 238, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.12.2025 mangel…
10 IN 74/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ali Baba UG (haftungsbeschränkt), Bgm.-Smidt-Str. 139, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 34830 HB), vertr. d.: Ali Zeytünlü, Weserstr. 238, 27572 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 21.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremerhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 21.12.2025
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