Berichts- und PrüfungsterminSchleswig-HolsteinHRB 14650
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B.A.U.M. Consult GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 14650
EUID
DEX1517R.HRB14650
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 476/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin
Adresse
Alstertor 9, 20095 Hamburg
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
26.11.2025
Eröffnung
01.02.2026 , 12:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.03.2026
Niederlegung Forderungstabelle
26.03.2026
Berichtstermin
16.04.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.04.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.A.U.M. Consult GmbH ist am 01.02.2026 um 12:06 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 26.11.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.03.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 16.04.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.03.2026 zur Einsicht niedergelegt. Am 04.02.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters auf Masseunzulänglichkeit eingegangen, was auf eine mögliche Verfahrenseinstellung hindeutet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 476/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 14650 KI eingetragenen B.A.U.M. Consult GmbH, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krabbe,
ist am 04.02.2026 bei Gerich…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 476/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 14650 KI eingetragenen B.A.U.M. Consult GmbH, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krabbe,
ist am 04.02.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 476/25
Amtsgericht Hamburg, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 476/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 14650 KI eingetragenen B.A.U.M. Consult GmbH, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krabbe,
Geschäftszweig: Beratung von anderen Unternehmen und P…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 476/25
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 14650 KI eingetragenen B.A.U.M. Consult GmbH, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krabbe,
Geschäftszweig: Beratung von anderen Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des Umweltschutzes und des effizienten Einsatzes von Energie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 16.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 476/25
Amtsgericht Hamburg, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 476/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 14650 KI eingetragenen B.A.U.M. Consult GmbH, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krabbe,
Geschäftszweig: Be…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 476/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 14650 KI eingetragenen B.A.U.M. Consult GmbH, Osterstraße 58, 20259 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Krabbe,
Geschäftszweig: Beratung von anderen Unternehmen und Privatpersonen in Fragen des Umweltschutzes und des effizienten Einsatzes von Energie
ist am 27.11.2025, um 12:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 476/25
Amtsgericht Hamburg, 27.11.2025
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