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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Erwerb von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie deren Verwaltung, insbesondere von Hotels im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Es werden keine genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ausgeübt insbesonder keine im Sinne des § 34 c GWO
Im Verfahren über das Vermögen der Allsco GmbH ist am 23.07.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Gegen die Antragstellerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden, sodass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
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