Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH ist am 23.07.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Gegen die Antragstellerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Kühne, ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind angewiesen, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgte ebenfalls am 23.07.2026. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH wurde am 23.07.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und Rechtsanwalt Joachim Kühne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 01.10.2026 um 08:32 …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH wurde am 23.07.2026 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und Rechtsanwalt Joachim Kühne zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Am 01.10.2026 um 08:32 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Herr Kühne bleibt als Insolvenzverwalter tätig. Ein Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.11.2026. Für den 11.12.2026 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) angesetzt, auf der unter anderem über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 662/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 gegen die …
Az.: 8 IN 662/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne, c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701 300, Fax: 069/71701 367 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 662/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 um 15:00 U…
Az.: 8 IN 662/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 um 15:00 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Kühne, c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701 300, Fax: 069/71701 367 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 662/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 11762),
vertreten durch:
1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsan…
8 IN 662/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 11762),
vertreten durch:
1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. M. Reza Ranjbar BUSE Rechtsanwälte Steuerberater GmbH & Co. KG, Harvestehuder Weg 23, 20149 Hamburg,
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Theurer & Priester Rechtsanwälte PartG mbB, Friedrichstr. 52, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute um 08:32 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Kühne, c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701 300, Fax: 069/71701 367.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Gemäß § 67 Abs. I InsO wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Cornelia Weber-Arnoldt und/oder Frau Agnes Hofstadler
- Robin Eisermann, Vorsitzender des Betriebsrats, als Vertreter der Arbeitnehmer
- Quantum Investment Alternatives S.C.O.S.A., vertreten durch Maya Private Capital Investments S.A., im Ausschuss vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Köhler.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 662/26 . Am 01.10.2026 um 08:32 Uhr ist über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), das Insolvenzver…
Geschäftsnummer: 8 IN 662/26 . Am 01.10.2026 um 08:32 Uhr ist über das Vermögen der Allsco Gravenbruch Hotelbetriebsgesellschaft mbH, Graf-zu-Ysenburg-und-Büdingen-Platz 1, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 11762), vertr. d.: 1. Werner Kleber, Unterdorf 19, 64711 Erbach, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim Kühne, c/o CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Strasse 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/71701 300, Fax: 069/71701 367.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 13.11.2026,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 11.12.2026, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.10.2026
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