Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alnoor Global GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 96077
EUID
DEM1103.HRB96077
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 775/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-396820
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.09.2025
Schlusstermin
17.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Logistik und Kommissionierung mit Ausnahme von Transportlogistik. Desweiteren ist Gegenstand des Unternehmens der Gerüstbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Verfahren ist gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt. Der Insolvenzverwalter hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Widerspruch gegen diese Forderungen bis zum 19.08.2025 möglich war. Die Schlussverteilung ist nach Abschluss der Verwertung vorgesehen; hierfür wurde der Termin auf den 17.12.2025 bestimmt. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt, wobei Forderungen in Höhe von insgesamt 330.931,75 EUR zu berücksichtigen sind und ein Betrag von ca. 55.578,02 EUR aus der Masse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 775/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung…
9 IN 775/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 775/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer),wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag sein…
9 IN 775/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer),wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist erfolgt. Den Massegläubigern wurde die Anzeige der Masseunzulänglichkeit zugestellt.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 Abs. 1 InsO verteilt hat, ist das Insolvenzverfahren gemäß § 211 Abs. 1 InsO einzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absat…
Geschäfts-Nr. 9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 19.09.2025 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete un…
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 29.10.2025. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzma…
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 17.12.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des In…
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 330.931,75 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 55.578,02 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolv…
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.11.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf X Euro.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach …
9 IN 775/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alnoor Global GmbH, Lindenstraße 72, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96077), vertr. d.: Roni Jasraui, Heinrich-Wittkamp-Straße 6, 68167 Mannheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 20 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 58.876,10 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Darüber hinaus macht der Insolvenzverwalter eine Zuschlag geltend für das obstruktiver verhalten des Schuldners sowie das vorliegende ungeordnete Belegwesen.
Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können entsprechende Zuschläge geltend gemacht werden. Das Gericht sieht den Zuschlag in der beantragten Höhe von X% als gerechtfertigt an.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 05.11.2025
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