Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mühlbachstraße 8, 64331 Weiterstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 3929
Stammkapital
51.000,00 DEM (≈ 26.075,89 EUR)
EUID
DEM1103.HRB3929
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 174/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Helga Schulz
Adresse
Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt
Termine & Fristen
Schlusstermin
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ist die Personenbeförderung im Taxi- und Mietwagenbetrieb.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Personenbeförderung
Geschäftstätigkeit
Personenbeförderung im Taxi- und Mietwagenbetrieb
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt worden. Für die Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 0,00 EUR zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 4.000,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Die Vornahme der Schlussverteilung ist beschlossen; hierfür ist der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 09.06.2026 bestimmt. Der Insolvenzverwalter hat zudem angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte. Das Verteilungsverzeichnis wurde niedergelegt; für d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte. Das Verteilungsverzeichnis wurde niedergelegt; für die Schlussverstellung steht ein Betrag von ca. 4.000,00 EUR zur Verfügung, wobei Forderungen in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen sind. Der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt worden. Ein Schlusstermin sowie ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen wurden auf den 09.06.2026 bestimmt. Das Verfahren ist gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt, nachdem keine Einwendungen erhoben wurden und die Verteilung erfolgt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 174/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator), ist das Verteilungsverzeichni…
9 IN 174/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 0,00 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 4.000,00 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 174/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator),wird der Vornahme der Schlussv…
9 IN 174/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator),wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 09.06.2026.Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen bzw. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens nach § 211 InsO, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ,. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Amtsgericht Darmstadt, 28.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 174/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator), hat der Insolvenzverwalter gem…
9 IN 174/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 174/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator),wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eing…
9 IN 174/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Funk Taxi Paschke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 3929), vertr. d.: 1. Helga Schulz, Am Kirchpfad 23, 64331 Weiterstadt, (Liquidatorin), 2. Lothar Körner, (Liquidator),wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Der Beschluss wird wirksam, sobald nach dem Tag seiner Veröffentlichung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de) zwei weitere Tage verstrichen sind (§§ 9, 4 InsO, 222 ZPO).
Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Die Veröffentlichung dieser Anzeige ist erfolgt. Den Massegläubigern wurde die Anzeige der Masseunzulänglichkeit zugestellt.
Die Verfahrensbeteiligten wurden zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Nachdem der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 Abs. 1 InsO verteilt hat, ist das Insolvenzverfahren gemäß § 211 Abs. 1 InsO einzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2026
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