Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpenrausch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 11826
EUID
DEM1406.HRB11826
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 8/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.01.2025 , 15:20 Uhr
Eröffnung
17.03.2025 , 10:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2025
Prüfungstermin
11.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Alpenrausch GmbH mit Sitz in Gießen ist am 17.03.2025 um 10:50 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2025. Bis zu diesem Termin müssen Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge (z. B. zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder zur Bestimmung der Masseverwaltung) schriftlich beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpenrausch GmbH mit Sitz in Gießen ist am 17.03.2025 um 10:50 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 21.01.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Michel Lichtenberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpenrausch GmbH mit Sitz in Gießen ist am 17.03.2025 um 10:50 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 21.01.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Michel Lichtenberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO schriftlich durchgeführt. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 21.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 11.06.2025 festgelegt. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie bestimmte Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht eingehen. Die Insolvenztabelle wird nach gesetzlichen Fristen zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 8/25:
Über das Vermögen der
Alpenrausch GmbH, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Kerkraderstraße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 11826), vertr. d.: 1. Benjamin Kuckartz, Steinbacher Gärten 50, 35463 Fernwald, (Geschäftsführer), 2. Marian Radovcic, Asternweg 3, 3563…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 8/25:
Über das Vermögen der
Alpenrausch GmbH, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Kerkraderstraße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 11826), vertr. d.: 1. Benjamin Kuckartz, Steinbacher Gärten 50, 35463 Fernwald, (Geschäftsführer), 2. Marian Radovcic, Asternweg 3, 35633 Lahnau, (Geschäftsführer),
ist am 17.03.2025 um 10:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 21.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2025. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 8/25:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Alpenrausch GmbH, Kerkraderstraße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 11826),
vertreten durch:
1. Benjamin Kuckartz, Steinbacher Gärten 50, 35463 Fernwald, (Geschäftsführer),
2. Marian Radovcic, Asternweg 3, 35633 Lahnau, (G…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 8/25:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Alpenrausch GmbH, Kerkraderstraße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 11826),
vertreten durch:
1. Benjamin Kuckartz, Steinbacher Gärten 50, 35463 Fernwald, (Geschäftsführer),
2. Marian Radovcic, Asternweg 3, 35633 Lahnau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen,
ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 8/25:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Alpenrausch GmbH, Kerkraderstraße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 11826),
vertreten durch:
1. Benjamin Kuckartz, Steinbacher Gärten 50, 35463 Fernwald, (Geschäftsführer),
2. Marian Radovcic, Asternweg 3, 35633 Lahnau, (G…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 8/25:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Alpenrausch GmbH, Kerkraderstraße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 11826),
vertreten durch:
1. Benjamin Kuckartz, Steinbacher Gärten 50, 35463 Fernwald, (Geschäftsführer),
2. Marian Radovcic, Asternweg 3, 35633 Lahnau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Wilhelmstr. 19, 35392 Gießen,
ist am 21.01.2025 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 21.01.2025
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