Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Alpha Druckhaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 503711
EUID
DEB8535.HRB503711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 124/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Grösser und Kollegen
Kanzlei
Rechtsanwälte Grösser und Kollegen
Adresse
Durlacher Straße 35, 75172 Pforzheim
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
06.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha Druckhaus GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, während das für das Verfahren zuständige Gericht das Amtsgericht Pforzheim ist. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Axel Fritz vertreten. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Grösser und Kollegen aus Pforzheim. Im Rahmen des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt die Erörterung der Schlussrechnung und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis einschließlich 06.10.2026 Einwendungen vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Es sind Forderungen in Höhe von 258.188,86 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 120.410,28 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Das Schlussverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 124/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Druckhaus GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 75217 Birkenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Fritz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 503711
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grösser und Kol…
4 IN 124/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Druckhaus GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 75217 Birkenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Fritz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 503711
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grösser und Kollegen, Durlacher Straße 35, 75172 Pforzheim
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pforzheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 258.188,86 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 120.410,28 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Pforzheim
Lindenstraße 8
75175 Pforzheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 124/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Druckhaus GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 75217 Birkenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Fritz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 503711
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grösser und Kol…
4 IN 124/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Alpha Druckhaus GmbH, Carl-Zeiss-Straße 4, 75217 Birkenfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Axel Fritz
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 503711
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grösser und Kollegen, Durlacher Straße 35, 75172 Pforzheim
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 258.188,86 EUR steht ein Betrag von 120.410,28 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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