Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
alutec metal innovations GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 10399
EUID
DEU1206.HRA10399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
201 IN 662/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.04.2026 , 11:50 Uhr
Eröffnung
01.07.2026 , 10:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.08.2026
Berichtstermin
29.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
29.09.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG wird vom Amtsgericht Chemnitz bearbeitet. Am 09.04.2026 wurde die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung sowie die Bestellung des Rechtsanwalts Thomas Lassig zum vorläufigen Insolvenzverwalter verfügt. Es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen der Schuldnerin. Der vorläufige Verwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen zu sichern. Am 28.04.2026 wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, bei der Deutschen Bank AG Masseverbindlichkeiten in Form eines Darlehens zur Insolvenzgeldvorfinanzierung bis zu 40.000 € zu begründen. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein Gläubigerausschuss eingesetzt, bestehend aus Vertretern der Agentur für Arbeit Chemnitz, der Sparkasse Pforzheim Calw und der Bookmann GmbH.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG wurde am 09.04.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwalt Thomas Lassig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Ein Gläubigerausschuss aus Vertretern der Agentur für Arbeit, der Sparkasse Pforzhe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG wurde am 09.04.2026 durch Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet, wobei Rechtsanwalt Thomas Lassig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Ein Gläubigerausschuss aus Vertretern der Agentur für Arbeit, der Sparkasse Pforzheim Calw und der Bookmann GmbH wurde bis zur Verfahrenseröffnung eingesetzt. Am 28.04.2026 wurde dem vorläufigen Verwalter die Ermächtigung zur Betriebsfortführung unter anderem zur Insolvenzgeldvorfinanzierung erteilt. Das Hauptinsolvenzverfahren ist am 01.07.2026 um 10:05 Uhr eröffnet worden, wobei Thomas Lassig erneut als Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.08.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 29.09.2026 um 10:00 Uhr angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 09.04.2026 nachfolgende E…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 09.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 09.04.2026 um 11:50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Lassig
Lützowstraße 12
09116 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 26212920
Telefax: 0371 26212922
Email geschäftlich: chemnitz@kanzlei-nul.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 28.04.2026 nachfolgende E…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 28.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß §§ 21 Abs. 1 S. 1, 22 Abs. 2 InsO ermächtigt, zum Zwecke der Betriebsfortführung bei der Deutschen Bank AG, Berlin, Masseverbindlichkeiten in Form eines Darlehens zur Insolvenzgeldvorfinanzierung bis zu insgesamt 40.000 € (brutto) zu begründen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 07.05.2026 nachfolgende E…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 07.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Agentur für Arbeit Chemnitz
im Ausschuss vertr. d. Frau Daniela Schmiedel
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
|Sparkasse Pforzheim Calw
im Ausschuss vertr. d. Frau Claudia Hofmann
Poststraße 3
75172 Pforzheim
|Bookmann GmbH
im Auschuss vertr. d. Herrn Jürgen Götz
Lise-Meitner-Straße 22
74074 Heilbronn
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 01.07.2026 nachfolgende Entscheidun…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 662/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der alutec metal innovations GmbH & Co. KG, Mendelejewstraße 2, 09117 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 10399
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Kunze
ergeht am 01.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erforschung, Entwicklung, industrielle Herstellung und Vertrieb von Metall- und Kunststoffwaren aller Art; Spezialisierung auf die industrielle Produktion von hochpräzisen Press-, Stanz- und Biegeteilen aus Aluminium) wird am 01.07.2026 um 10:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Thomas Lassig
Lützowstraße 12
09116 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 26212920
Telefax: 0371 26212922
Email geschäftlich: chemnitz@kanzlei-nul.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.08.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum: Dienstag, 29.09.2026
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, H
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