Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AUT Anlagen- und Umwelttechnologie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bernsdorfer Straße 291, 09125 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 27687
EUID
DEU1206.HRB27687
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 1095/16
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ulrich Nikolaus Bildl
Termine & Fristen
Entscheidung
26.03.2026
Widerspruchsfrist Ende
12.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb, Projektierung, Konstruktion, Montage und Service von Maschinen und Apparaten im Allgemeinen und Sondermaschinen- und Anlagenbau, Stahlsonder- und Stahlkonstruktionen insbesondere Hallen und Gewerbebau, Lohnfertigung im Bereich der mechanischen Bearbeitung und Laserbearbeitung. Diese Dienstleistungen werden als Generalunternehmer sowie als Zulieferer für andere Unternehmen übernommen bzw. ausgeführt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AUT Anlagen- und Umwelttechnologie GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 26.03.2026 die Anordnung getroffen, für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO anzuordnen. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gegen diese Entscheidung steht dem Erinnerungsführer die Rechtsbehelfsart der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 10 IN 1095/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AUT Anlagen- und Umwelttechnologie GmbH, Burgstädter Straße 23-25, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27687
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Nikolaus Bildl
ergeht am 26.03.2026 nachfolge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 10 IN 1095/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AUT Anlagen- und Umwelttechnologie GmbH, Burgstädter Straße 23-25, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27687
vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Nikolaus Bildl
ergeht am 26.03.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.05.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.