Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AM Bewehrungsarbeiten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207008
EUID
DEP2408.HRB207008
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 39/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Artour Markosian
Adresse
Immengarten 42, 31134 Hildesheim
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.08.2024
Abweisung mangels Masse / Aufhebung
04.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AM Bewehrungsarbeiten GmbH ist am 04.02.2025 mangels Masse abgewiesen worden. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.08.2024 sind ebenfalls am 04.02.2025 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 39/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AM Bewehrungsarbeiten GmbH, Immengarten 42, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207008), vertr. d.: Artour Markosian, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.02.2025 mangels Masse…
50 IN 39/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AM Bewehrungsarbeiten GmbH, Immengarten 42, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207008), vertr. d.: Artour Markosian, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.02.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.08.2024 sind am 04.02.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hildesheim eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.02.2025
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 39/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AM Bewehrungsarbeiten GmbH, Immengarten 42, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207008), vertr. d.: Artour Markosian, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung v…
50 IN 39/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AM Bewehrungsarbeiten GmbH, Immengarten 42, 31134 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207008), vertr. d.: Artour Markosian, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.08.2024 am 04.02.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 04.02.2025
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 39/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AM Bewehrungsarbeiten GmbH, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, vertr. d.: Artour Markosian, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2024 um 11:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden…
50 IN 39/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AM Bewehrungsarbeiten GmbH, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, vertr. d.: Artour Markosian, Immengarten 42, 31134 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 27.08.2024 um 11:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robert Pinter, Deisterallee 1, 31785 Hameln, Tel.: 05151/60 66 90, Fax: 05151/60 66 919, Internet: kanzlei@ra-pinter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 27.08.2024
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
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