Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 206426
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Insolvenzprofil
Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Böntalstraße 16, 37603 Holzminden
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206426
EUID
DEP2408.HRB206426
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 18/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Michael Schütte
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/Auslagen Beschlussdatum
26.08.2024
Besonderer Prüfungstermin Stichtag
20.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export und der Vertrieb von Wälzlagern und Antriebselementen aller Art sowie verwandter Produkte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.03.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 20.03.2025 be…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 20.03.2025 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Schütte festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung beträgt 608.844,00 EUR, wobei eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % sowie Zuschlagsfaktoren bis zum 1,5-fachen des Berechnungswertes berücksichtigt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH, Böntalstraße 16, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 206426), vertr. d.: 1. Petra Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Ing. Burkhard Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Gesch…
10 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH, Böntalstraße 16, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 206426), vertr. d.: 1. Petra Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Ing. Burkhard Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH, Böntalstraße 16, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 206426), vertr. d.: 1. Petra Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Ing. Burkhard Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Gesch…
10 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH, Böntalstraße 16, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 206426), vertr. d.: 1. Petra Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Ing. Burkhard Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Schütte festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Zuschlagsbetrag bis zum 1,5-fachen Berechnungswert
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.06.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 608.844,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Außerdem hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung von Zuschlagsfaktoren als Erhöhung seiner Vergütung bis zu einem Gesamtberechnungsfaktor in Höhe von 1,5 des Berechnungswertes der Insolvenzverwaltervergütung beantragt.
Diese Zuschlagsfaktoren begründet er unter anderem damit, dass das Verfahren aufgrund der Arbeitnehmerbelange und der Insolvenzgeldvorfinanzierung, der Betriebsfortführung, der Vorbereitung der übertragenden Sanierung bzw. seiner Sanierungsbemühungen, der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten und den unterschiedlichen Betriebsstätten der Schuldnerin erheblich von den Kriterien eines Normalfalles abwich.
Im Ergebnis ist der in Ansatz gebrachte Erhöhungsbetrag nicht zu beanstanden und aufgrund der Komplexität des Verfahrens und des Mehraufwandes im Gegensatz zu einem Normalverfahren gerechtfertigt.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 26.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH, Böntalstraße 16, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 206426), vertr. d.: 1. Petra Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Ing. Burkhard Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Gesch…
10 IN 18/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bührig-Adam Wälzlager und Antriebstechnik GmbH, Böntalstraße 16, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 206426), vertr. d.: 1. Petra Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Ing. Burkhard Bührig, Gertsertsweg 3, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 13.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 33,
Karlstraße 15, 37601 Holzminden.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert zwischen (u.a.) Herrn Dr. Burkhard Bührig und dem Insolvenzverwalter in der Fassung vom 28.10.2024
Nähere Einzelheiten können dem aktuellen Bericht des Insolvenzverwalters entnommen werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 06.11.2024
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