Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amareco GmbH ist am 07.03.2025 um 11:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus M. Merbecks bestellt worden, der beauftragt wurde, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.04.2025 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 06.06.2025 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Eine weitere Entscheidung vom 23.06.2026 betrifft die Festsetzung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, was auf eine zeitliche Diskrepanz oder einen Fehler in der Quelle hindeutet, da das Verfahren bereits im März 2025 eröffnet wurde; für die Zusammenfassung wird der Eröffnungszeitpunkt als maßgeblich angesehen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amareco GmbH ist am 07.03.2025 um 11:30 Uhr eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus M. Merbecks bestellt, der zudem mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 09.01.2025 angeordnet, wobei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der amareco GmbH ist am 07.03.2025 um 11:30 Uhr eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus M. Merbecks bestellt, der zudem mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Vorläufige Maßnahmen wurden bereits am 09.01.2025 angeordnet, wobei ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO gilt und Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.04.2025 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich zu melden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 06.06.2025 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Zudem wurde am 23.06.2026 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie Auslagen und Umsatzsteuer festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 2532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amareco GmbH, Winklerstraße 20, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18814
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kutsche
wurde am 23.06.2026 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalt…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 306 IN 2532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amareco GmbH, Winklerstraße 20, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18814
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kutsche
wurde am 23.06.2026 die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 11 InsVV und Auslagen nach § 8 InsVV sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 2532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amareco GmbH, Winklerstraße 20, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18814
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kutsche
ergeht am 07.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen de…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 2532/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der amareco GmbH, Winklerstraße 20, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18814
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kutsche
ergeht am 07.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Entwicklung vom Marketingkonzepten) wird am 07.03.2025 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Markus M. Merbecks
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de
Website: www.sanierungskultur.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.04.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.06.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 2532/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der amareco GmbH, Winklerstraße 20, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18814
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kutsche
- wurde am 09.01.2025 um 10:52 Uhr
RA Markus M. Merbecks, Lei…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 303 IN 2532/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der amareco GmbH, Winklerstraße 20, 09113 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 18814
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kutsche
- wurde am 09.01.2025 um 10:52 Uhr
RA Markus M. Merbecks, Leipziger Straße 58, 09113 Chemnitz, Website www.sanierungskultur.de, Email geschäftlich merbecks@floether-wissing.de, Telefon geschäftlich 0371 444610, Telefax 0371 4446111 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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