Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH ist am 01.02.2025 um 11:50 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tim Brune bestellt worden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 03.02.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist auf den 29.04.2025 um 09:00 Uhr in Chemnitz bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 2356/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH, Schlobigplatz 20, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15252
vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Scheer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 2356/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH, Schlobigplatz 20, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15252
vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Scheer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.02.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 2356/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH, Schlobigplatz 20, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15252
vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Scheer
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 421 IN 2356/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ambulantes Reha-Zentrum Zwickau GmbH, Schlobigplatz 20, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 15252
vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Scheer
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: betriebliche Gesundheitsförderung, Leistungen der Prävention, der ambulanten Rehabilitation der Krankenkassen, der Rentenversicherung sowie Reha-Sport, physikalische Therapie, Ergo-Therapie und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten) wird am 01.02.2025 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Tim Brune
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.03.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 29.04.2025 09:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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