Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Interieur Manufaktur Schönberg UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 25966
EUID
DEU1206.HRB25966
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
318 IN 2197/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit
Adresse
Bosestraße 9, 08056 Zwickau
Telefon
0375 30317215
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
31.01.2025 , 17:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.02.2025
Berichtstermin
08.04.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interieur Manufaktur Schönberg UG (haftungsbeschränkt) ist am 31.01.2025 um 17:45 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit bestellt worden. Der Verwalter hat dem Gericht am 04.02.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 08.04.2025 um 11:00 Uhr in Chemnitz bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interieur Manufaktur Schönberg UG (haftungsbeschränkt), Mühltroffer Straße 9, 08539 Schönberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25966
vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Monty Duscha
- hat der Insolvenz…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interieur Manufaktur Schönberg UG (haftungsbeschränkt), Mühltroffer Straße 9, 08539 Schönberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25966
vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Monty Duscha
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 04.02.2025 die drohende Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interieur Manufaktur Schönberg UG (haftungsbeschränkt), Mühltroffer Straße 9, 08539 Schönberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25966
vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Monty Duscha
ergeht am 31.01.202…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 2197/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Interieur Manufaktur Schönberg UG (haftungsbeschränkt), Mühltroffer Straße 9, 08539 Schönberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 25966
vertreten durch den gesetzlichen Vertreter Monty Duscha
ergeht am 31.01.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 31.01.2025 um 17:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.02.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum: Dienstag, 08.04.2025
Uhrzeit: 11:00 Uhr
Zimmer/Etage/Gebäude: Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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