Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Amin GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Goetheallee 6, 37073 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 204171
EUID
DEP2204.HRB204171
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 156/24 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
04.04.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.04.2025 , 10:58 Uhr
Prüfungstermin
17.11.2025
Schlusstermin
02.02.2026
Aufhebung
03.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
gewerbliche Personenbeförderung, insbesondere der Betrieb von Taxen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH ist eröffnet. Am 04.04.2025 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Daniel Goth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 17.11.2025 festgelegt wurde. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Das Gericht hat die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen, wobei ein verfügbarer Massebestand von 49.292,28 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 99.736,32 EUR gemeldet wurden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 02.02.2026.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH ist am 03.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war am 04.04.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Daniel Goth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren selbst ist am 03.0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH ist am 03.07.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor war am 04.04.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Daniel Goth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren selbst ist am 03.07.2026 aufgehoben worden. Vor der Aufhebung waren verschiedene Schritte erfolgt: Am 09.10.2025 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 17.11.2025 festgelegt wurde. Am 10.12.2025 wurde die Schlussverteilung angekündigt und ein Schlusstermin für den 02.02.2026 bestimmt. In diesem Zusammenhang wurden auch Vergütungsfestsetzungen für den vorläufigen sowie den endgültigen Insolvenzverwalter bekannt gegeben. Die Gläubiger hatten Gelegenheit, sich zu äußern und Einwendungen zu erheben. Mit der Aufhebung des Verfahrens durch das Amtsgericht Göttingen ist das Verfahren beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 In…
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die vorläufige Verwaltung.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 50.449,64 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind …
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Goth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 49.479,25 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 3.707,78 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantr…
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§…
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnah…
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 49.292,28 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 99.736,32 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspric…
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2025 um 10:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der A…
74 IN 156/24 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2025 um 10:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Daniel Goth, Große Breite 1, 37077 Göttingen, Tel.: 0551/38489905, Fax: 0551/38489906, E-Mail: info@insotreu.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 156/24 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Gesc…
74 IN 156/24 GOE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Amin GmbH, Goethe-Allee 6, 37073 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204171), vertr. d.: Mansoor Aminzadeh, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 03.07.2026
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