Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Transportdienst Linne GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bebelstraße 53, 37081 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 205647
EUID
DEP2204.HRB205647
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 101/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme Vergütung
Stichtag für Forderungsprüfung
23.02.2026
Festsetzung Vergütung
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gewerbliche Gütertransporte, Kurierdienste und Umzüge.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportdienst Linne GmbH ist anhängig. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel. Das Amtsgericht Göttingen hat am 12.03.2026 beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu geben. Am 15.01.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 23.02.2026 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Am 30.04.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsmasse betrug 77.588,39 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem Verwalter wurde gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 101/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportdienst Linne GmbH, Bebelstraße 53, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205647), vertr. d.: Maria Rita Bodmann-Linne, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerich…
74 IN 101/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportdienst Linne GmbH, Bebelstraße 53, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205647), vertr. d.: Maria Rita Bodmann-Linne, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 101/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportdienst Linne GmbH, Bebelstraße 53, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205647), vertr. d.: Maria Rita Bodmann-Linne, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlich…
74 IN 101/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportdienst Linne GmbH, Bebelstraße 53, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205647), vertr. d.: Maria Rita Bodmann-Linne, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 101/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportdienst Linne GmbH, Bebelstraße 53, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205647), vertr. d.: Maria Rita Bodmann-Linne, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel festgeset…
74 IN 101/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Transportdienst Linne GmbH, Bebelstraße 53, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 205647), vertr. d.: Maria Rita Bodmann-Linne, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 77.588,39 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 30.04.2026
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