Erbringung physiotherapeutischer Leistungen sowie private Dienstleistungen im Bereich der Prävention, des Trainings und des Gesundheitscoachings.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der ANAMETRICS PHYSIO GmbH ist am 01.07.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.08.2024 beim Sachwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung zum Berichtstermin findet am 20.08.2024 statt, in der unter anderem über die Bestätigung des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Der Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 01.10.2024 angesetzt.
Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANAMETRICS PHYSIO GmbH eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Carsten Koch zum Sachwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.08.2024. Am 20.08.2024 fand der Berichtstermin statt, …
Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANAMETRICS PHYSIO GmbH eröffnet worden. Zunächst wurde die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Carsten Koch zum Sachwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 15.08.2024. Am 20.08.2024 fand der Berichtstermin statt, an dem die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Carsten Koch zum Insolvenzverwalter ernannt wurde. Der Prüfungstermin zur Überprüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 01.10.2024 angesetzt. Am 15.01.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 47/24: Über das Vermögen der ANAMETRICS PHYSIO GmbH, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 8483), vertr. d.: Dr. Roger Robin Pierenkemper, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Re…
3 IN 47/24: Über das Vermögen der ANAMETRICS PHYSIO GmbH, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 8483), vertr. d.: Dr. Roger Robin Pierenkemper, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/5166310, Fax: 06471/5166390, E-Mail: weilburg@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.08.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Dienstag, 20.08.2024, 09:30 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- sowie gegebenenfalls über:
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
2. am: Dienstag, 01.10.2024, 08:30 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis:
" Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
" Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
" Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
" Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wetzlar, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 47/24 In dem Insolvenzverfahren ANAMETRICS PHYSIO GmbH, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 8483), vertr. d.: Dr. Roger Robin Pierenkemper, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfü…
3 IN 47/24 In dem Insolvenzverfahren ANAMETRICS PHYSIO GmbH, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 8483), vertr. d.: Dr. Roger Robin Pierenkemper, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wetzlar, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANAMETRICS PHYSIO GmbH, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 8483), vertr. d.: Dr. Roger Robin Pierenkemper, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum In…
3 IN 47/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANAMETRICS PHYSIO GmbH, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen (AG Wetzlar, HRB 8483), vertr. d.: Dr. Roger Robin Pierenkemper, Wetzlarer Straße 41-43, 35630 Ehringshausen, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Carsten Koch, Frankfurter Straße 13, 35781 Weilburg, Tel.: 06471/5166310, Fax: 06471/5166390, E-Mail: weilburg@westhelleundpartner.eu, Internet: www.westhelleundpartner.eu, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 20.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.