Über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, führt das Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 239/24. Das Verfahren ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Eric Maschmann hat erklärt, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit der Schuldnerin aus der Insolvenzmasse freigegeben wird und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Verfahren geltend gemacht werden können. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 12.11.2024 anzumelden. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 03.12.2024. Die Schuldnerin wird voraussichtlich Restschuldbefreiung erlangen, sofern sie den gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt. Für die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten sowie geänderten Forderungen wurde ein besonderer Prüfungstermin auf den 03.02.2026 angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, favorite homes e.K. (AG Wiesbaden , HRA 4826), hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der sel…
10 IN 239/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, favorite homes e.K. (AG Wiesbaden , HRA 4826), hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit der Schuldnerin aus der Insolvenzmasse freigegeben wird und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Die vollständige Erklärung des Insolvenzverwalters kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.07.2024
Dipl.-Betriebswirt Eric Maschmann, MASCHMANN Insolvenzmanagement PartG, Rheinstraße 3, 65307 Bad Schwalbach, Tel.: 06124 7067-0, Fax: 06124 7067-20, E-Mail: mail@maschmann.com, Internet: www.maschmann.com
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/24: Über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, favorite homes e.K. (AG Wiesbaden , HRA 4826), ist am 01.07.2024 um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Eric Maschmann, MASCH…
10 IN 239/24: Über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, favorite homes e.K. (AG Wiesbaden , HRA 4826), ist am 01.07.2024 um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Eric Maschmann, MASCHMANN Insolvenzmanagement PartG, Rheinstraße 3, 65307 Bad Schwalbach, Tel.: 06124 7067-0, Fax: 06124 7067-20, E-Mail: mail@maschmann.com, Internet: www.maschmann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.11.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 03.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (03.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, favorite homes e.K. (AG Wiesbaden , HRA 4826), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachko…
10 IN 239/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, favorite homes e.K. (AG Wiesbaden , HRA 4826), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 239/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, (gewerbliche Tätigkeit unter der Firma favorite homes e.K.) (AG Wiesbaden , HRA 4826), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angem…
10 IN 239/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ilona Schormann, selbständige Einzelkauffrau, geb. am 09.05.1969, Wallufer Str. 1, 65232 Taunusstein, (gewerbliche Tätigkeit unter der Firma favorite homes e.K.) (AG Wiesbaden , HRA 4826), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 05.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.