Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ANBUD Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hammer Steindamm 51, 22089 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 110042
EUID
DEK1101.HRB110042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 180/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Maik Gareis
Adresse
Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
14.10.2025 , 12:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.11.2025
Einsichtnahme Forderungsunterlagen
27.11.2025
Berichtstermin
11.12.2025 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
11.12.2025 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Allgemeinbauleistungen, Bau, Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung von Industriewaren, Handel, Export von Allgemeinbauleistungen, Vermittlung von Dienstleistungs- und Warenverkehr, Denkmalpflege, soweit dazu keine besondere Genehmigung erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANBUD Bau GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 14.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 15.05.2025 durch eine Gläubigerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Maik Gareis bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 21.111.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 11.12.2025 um 09:15 Uhr im Amtsgericht Hamburg statt. Die Anmeldungsunterlagen sowie die Tabelle mit den Forderungen liegen ab dem 27.11.2025 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 180/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110042 eingetragenen ANBUD Bau GmbH, Hammer Steindamm 51, 22089 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Katarzyna Sitarek,
Geschäftszweig: die Erbringung von Allgemein…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 180/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110042 eingetragenen ANBUD Bau GmbH, Hammer Steindamm 51, 22089 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anna Katarzyna Sitarek,
Geschäftszweig: die Erbringung von Allgemeinbauleistugen, Bau, Sanierung, Modernisierung und Instandhaltung von Industriewaren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.10.2025, um 12:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Maik Gareis, Borgfelder Straße 64, 20537 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 11.12.2025, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 180/25
Amtsgericht Hamburg, 14.10.2025
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