Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Jos. Hansen & Soehne GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 6975
EUID
DEK1101.HRB6975
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 108/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
11.11.2025 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jos. Hansen & Soehne GmbH ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters anberaumt. Gegenstand der Versammlung ist die Zustimmung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 412 HKO 122/24), bei dem sich der Geschäftsführer der Schuldnerin, Herr Christian Ancker, zu einer Teilzahlung in Höhe von EUR 124.218,29 verpflichtet. Die Gläubigerversammlung findet am Dienstag, 11.11.2025, um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Etage, Sitzungssaal B405) statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 6975 eingetragenen Jos. Hansen & Soehne GmbH, Schlüterstraße 60, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johann Heinrich Christian Ancker, Ha…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 108/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 6975 eingetragenen Jos. Hansen & Soehne GmbH, Schlüterstraße 60, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johann Heinrich Christian Ancker, Hamburg und Herrn Hannes Walther Blancke,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte LWS Ludwig Wöhren Schewtschenko Rechtsanwälte Partnerschaft MBB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Landgericht Hamburg (412 HKO 122/24) mit dem sich der Geschäftsführer der Schuldnerin, Herr Christian Ancker, zu einer Teilzahlung auf den Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 124.218,29 verpflichtet.
bestimmt auf
Dienstag, 11.11.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 108/21
Amtsgericht Hamburg, 15.10.2025
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