Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ANDO Fenster und Türen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB HRB
EUID
DEG1312.HRBHRB
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 79/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Adresse
Franzosenweg 20, 06112 Halle
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.11.2025
Einsicht der Forderungstabelle
08.12.2025
Prüfungsstichtag
12.01.2026
Gläubigerversammlung
18.03.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ANDO Fenster und Türen GmbH ist eröffnet. Das Verfahren wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, ist bestellt und ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 24.11.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungsstichtag für die angemeldeten Forderungen ist der 12.01.2026. Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie die beigefügten Unterlagen liegen ab dem 08.12.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam aus. Eine Gläubigerversammlung zur Abstimmung über die freihändige Veräußerung von beweglichem Anlage- und Umlagevermögen sowie eines Grundstücks in Göttin (Blatt 379 und Blatt 529) sowie zur Ermächtigung des Verwalters zur Führung von Rechtsstreiten ist für den 18.03.2026 um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ANDO Fenster und Türen GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 12961 P ), Brandenburger Straße 65, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Anders und Herrn Lars Anders wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgen…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ANDO Fenster und Türen GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 12961 P ), Brandenburger Straße 65, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Anders und Herrn Lars Anders wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die freihändige Veräußerung der Gegenstände des beweglichen Anlage- und Umlagevermögens sowie des im Eigentum der Schuldnerin stehenden Grundstückes, verzeichnet im beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel geführten Grundbuch von Göttin, Blatt 379 und Blatt 529, gegebenenfalls auch an der Schuldnerin nahestehenden Personen, wird zugestimmt.
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Ermächtigung des Verwalters, wegen etwaiger Ansprüche gegen den Geschäftsführer aufgrund verspäteter Insolvenzantragstellung sowie Insolvenzanfechtungsansprüchen Rechtsstreite zu führen und im Rahmen solcher Rechtsstreite oder zu deren Vermeidung Vergleiche zu schließen.
auf Mittwoch, 18.03.2026, 10.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum Verkauf des Anlagevermögens und des Grundstückes als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 20. Februar 2026, 6.70 IN 79/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
ANDO Fenster und Türen GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 12961 P ), Brandenburger Straße 65, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Anders, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Anders
wird auf den am 03.04.20…
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
ANDO Fenster und Türen GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 12961 P ), Brandenburger Straße 65, 14776 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Anders, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Anders
wird auf den am 03.04.2025 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
heute, um 12.00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art.3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther
Franzosenweg 20, 06112 Halle
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten d. Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermitt-lungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung zu elekt-ronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen, mit Ausnahme der Zustellung an den Schuldner, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 08.12.2025 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, niedergelegt.
Prüfungsstichtag ist der 12.01.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter sich gegen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangener Forderungsanmeldungen wendet oder mit dem er eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und / oder ihrem Rang bestritten wird.
Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung,
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfungs-ergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Protokollierung über das Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröf-fentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröff-nungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröf-fentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs.2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder am vierten Tag nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Pots gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Amtsgericht Potsdam, den 13.10.2025
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