Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NULLDREI Catering GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 27321
EUID
DEG1312.HRB27321
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 173/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
26.03.2025
Schlusstermin
24.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. hat verschiedene Phasen durchlaufen. Nach der Anordnung der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem Prüfungsstichtag am 26. März 2025 und der Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung durch Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner wurde ein Schlusstermin für den 24. Juni 2025 bestimmt. In diesem Termin sind die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis vorgesehen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 63.347,18 EUR, wobei eine Masse von 9.475,06 EUR zur Verteilung zur Verfügung steht. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entsche…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 14. Januar 2026, 6.50 IN 173/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 173/23
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde die Vergüt…
6.50 IN 173/23
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde die Vergütung der Verwalterin Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 10.893,79 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale für zwei Jahre gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 173/23, Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderun…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.50 IN 173/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 63.347,18 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 9.475,06 EUR zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025, 6.50 IN 173/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurden die Vergütung der vorläu…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurden die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 23.Oktober 2023 bis zum 6. Dezember 2023 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält in der Regel 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 9.631,15 €. Es wurde die Mindestvergütung festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 173/23, Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 173/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angem…
6.50 IN 173/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 24. Juni 2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2025, 6.50 IN 173/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemelde…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 26. März 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 25. Februar 2025, 6.50 IN 173/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam hat die Verwalterin am 21. Februar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Ve…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam hat die Verwalterin am 21. Februar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 1. April 2025, 6.50 IN 173/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam hat die Verwalterin am 21. Februar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Re…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NULLDREI Catering GmbH i. L. (Registergericht: Potsdam HRB 27321 P ), August-Bebel-Straße 72, 14482 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Herrn Dipl. Kfm. Kay Pallasch, Otterweg 4, 14482 Potsdam hat die Verwalterin am 21. Februar 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 1. April 2025, 6.50 IN 173/23
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