Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Anegra GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Weidenkoppel 10 a, 22399 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 164849
EUID
DEK1101.HRB164849
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 368/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian M. Scholz
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Termine & Fristen
Antragseingang
07.11.2024
Eröffnung
16.01.2025 , 10:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2025
Niederlegung der Forderungstabelle
21.03.2025
Berichtstermin
11.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand ist die Herstellung und der Vertrieb von Naturheil- und Nahrungsergänzungsmitteln sowie freiverkäuflichen Arzneimitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 16.01.2025 um 10:54 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anegra GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 07.11.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian M. Scholz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.04.2025. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.03.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 368/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164849 eingetragenen Anegra GmbH, Weidenkoppel 10 a , 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kirsten Cornelia Fürstenberg
Geschäftszweig: Gegenstand ist die Herstell…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 368/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164849 eingetragenen Anegra GmbH, Weidenkoppel 10 a , 22399 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kirsten Cornelia Fürstenberg
Geschäftszweig: Gegenstand ist die Herstellung und der Vertrieb von Naturheil- und Nahrungsergänzungnsmitteln sowie freiverkäuflichen Arzneimitteln.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.01.2025, um 10:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.11.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 368/24
Amtsgericht Hamburg, 16.01.2025
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