Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hafen Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 5563
EUID
DEH1101.HRB5563
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 117/24
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Fritz Hänsel
Kanzlei
Blanke Meier Evers Rechtsanwälte
Adresse
Stephanitorschollwerk 1, 28217 Bremen
Termine & Fristen
Beschluss
09.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bremerhaven hat den Insolvenzantrag der Hafen Service GmbH abgewiesen, da keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten deckt. Die Antragstellerin ist in das Schuldnerverzeichnis eingetragen worden. Der Gegenstandswert wurde auf bis zu 1.000,00 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven
Beschluss
10 IN 117/24 09.01.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hafen Service GmbH, Barkhausenstr. 60, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5563 BHV),
vertreten durch:
Helmut Staats, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Fritz H…
Amtsgericht Bremerhaven
Beschluss
10 IN 117/24 09.01.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hafen Service GmbH, Barkhausenstr. 60, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5563 BHV),
vertreten durch:
Helmut Staats, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Fritz Hänsel, Blanke Meier Evers Rechtsanwälte, Stephanitorschollwerk 1, 28217 Bremen,
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n.
Es wird die Eintragung der Antragstellerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Gegenstandswert wird auf bis 1.000,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Penczek vom 19.12.2024.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß § 58 GKG nach dem freien Vermögen festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremerhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Kokemohr
Richter am Amtsgericht
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