Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 11245
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 11245
EUID
DER2201.HRB11245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 93/15
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Michael Kotthoff
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Adresse
Rilkeweg 14, 59519 Möhnesee
Termine & Fristen
Einstellung
27.07.2026 , 09:32 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der anobo.de Deutschland GmbH ist am 27.07.2026 um 9:32 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden (§ 211 InsO). Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11245 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Michael Kotthoff vertreten. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 93/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11245 eingetragenen anobo.de Deutschland GmbH, Drückerweg 17-19, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kotthoff, Rilkeweg 14, 59519 Möhne…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 93/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 11245 eingetragenen anobo.de Deutschland GmbH, Drückerweg 17-19, 44867 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Kotthoff, Rilkeweg 14, 59519 Möhnesee
wird heute, am 27.07.2026, um 9:32 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
10 IN 93/15
Amtsgericht Arnsberg, 27.07.2026
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