Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gand Haustechnik GmbH & Co Heizung, Sanitär und Schnell-Service
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Maschstraße 6, 29690 Schwarmstedt
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 1056
EUID
DEP2716.HRA1056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 56/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
27.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gand Haustechnik GmbH & Co Heizung, Sanitär und Schnell-Service ist am 27.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Eine zugunsten der Insolvenzgläubiger verteilbare Masse ist nicht vorhanden. Gegen die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 56/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gand Haustechnik GmbH & Co Heizung, Sanitär und Schnell-Service, Maschstraße 6, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1056), vertr. d.: 1. Gand Haustechnik Verwaltungs-GmbH, Maschstraße 6, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1…
11 IN 56/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gand Haustechnik GmbH & Co Heizung, Sanitär und Schnell-Service, Maschstraße 6, 29690 Schwarmstedt (AG Walsrode, HRA 1056), vertr. d.: 1. Gand Haustechnik Verwaltungs-GmbH, Maschstraße 6, 29690 Schwarmstedt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heike Reichelt, Thienkamp 9a, 26215 Wiefelstede, (Geschäftsführerin), 1.2. Roland Gand, Alpstraße 24, CH-6020 Emmenbrücke, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist am 27.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Eine zugunsten der Insolvenzgläubiger verteilbare Masse ist nicht vorhanden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 27.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.