Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 11734
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Antriebstechnik Saftig GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 11734
EUID
DET2210V.HRB11734
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 57/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.05.2026 , 09:30 Uhr
Eröffnung
29.07.2026 , 12:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.09.2026
Berichtstermin
08.10.2026 , 15:00 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2026 , 15:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Antriebstechnik Saftig GmbH ist am 12.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antriebstechnik Saftig GmbH ist am 29.07.2026 um 12:05 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Zuvor war am 12.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antriebstechnik Saftig GmbH ist am 29.07.2026 um 12:05 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Zuvor war am 12.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren ist ebenfalls Rechtsanwalt Jens Lieser ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 18.09.2026. Ein gemeinsamer Berichts- und Prüfungstermin ist für den 08.10.2026 um 15:00 Uhr im Amtsgericht Mayen angesetzt, in dem über die Beibehaltung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Angelegenheiten nach der Insolvenzordnung entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antriebstechnik Saftig GmbH, Gewerbepark Saffiger Str. 6, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 11734), vertr. d.: 1. Nico Saftig, (Geschäftsführer), 2. Daniel Frank, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der…
7 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antriebstechnik Saftig GmbH, Gewerbepark Saffiger Str. 6, 56637 Plaidt (AG Koblenz, HRB 11734), vertr. d.: 1. Nico Saftig, (Geschäftsführer), 2. Daniel Frank, (Geschäftsführer), ist am 12.05.2026 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mayen, 12.05.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 57/26.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Antriebstechnik Saftig GmbH, Gewerbepark Saffiger Str. 6, 56637 Plaidt (AG Koblenz HRB 11734), vertreten durch:
1. Nico Saftig, (Geschäftsführer),
2. Daniel Frank (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martini, Mogg, Vogt Pa…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 57/26.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Antriebstechnik Saftig GmbH, Gewerbepark Saffiger Str. 6, 56637 Plaidt (AG Koblenz HRB 11734), vertreten durch:
1. Nico Saftig, (Geschäftsführer),
2. Daniel Frank (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martini, Mogg, Vogt PartGmbH, Ferdinand-Sauerbrauch-Str. 28, 56073 Koblenz,
wird am 29.07.2026 um 12:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO.)
Berichtstermin am Donnerstag, 08.10.2026, 15:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten,
welche da sind:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Fortführung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* die Zustimmung oder Ablehnung zur Stillegung des Geschäftsbetriebes des Gemeinschuldners durch den Insolvenzverwalter (§ 157 I 1 InsO),
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO)
* Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt. Der Verwalter gilt somit als ermächtigt die freihändige Veräußerung des gemeinschuldnerischen Grundeigentumes oder des Geschäftsbetriebes im Ganzen oder in Teilen vorzunehmen. Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Prüfungstermin am Donnerstag, 08.10.2026, 15:00 Uhr, Saal 220, 2. Obergeschoß, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Insolvenzverwalter haben ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und darin jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte, welche nicht ausschließlich die Forderungen anderer Gläubiger betreffen, und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen unverzüglich in einem gängigen Dateiformat zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Über das Gläubigerinformationssystem müssen auch die Dokumente zugänglich sein, die dem Insolvenzgläubiger nach § 8 Absatz 3 zugestellt wurden; sie sind besonders kenntlich zu machen. Den Einsichtsberechtigten stellt der Verwalter die für den Zugang erforderlichen Daten unverzüglich zur Verfügung.
Der Verwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses und dieses (Terminierungs-) Beschlusses beauftragt.
Amtsgericht Mayen, den 30.07.2026.
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