Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
APS Altländer Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 44326
EUID
DEK1101.HRB44326
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 243/09
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus
Rolle
Nachtragsverwalter
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der APS Altländer Personalservice GmbH, Hamburg (Aktenzeichen: 67a IN 243/09), ist die Nachtragsverteilung angeordnet. Diese erfolgt hinsichtlich einer zu erwartenden Quotenzahlung aus dem Verfahren über das Vermögen der Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 67c IN 174/09). Zum Nachtragsverwalter ist der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 243/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44326 eingetragenen APS Altländer Personalservice GmbH, Vierzigstücken 11, 21129 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Marion Kleenlof
Insolvenzverwa…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 243/09
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 44326 eingetragenen APS Altländer Personalservice GmbH, Vierzigstücken 11, 21129 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Marion Kleenlof
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
wird hinsichtlich einer zu erwartenden Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Noske-Kaeser Service GmbH & Co. KG (Az: 67c IN 174/09) die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 243/09
Amtsgericht Hamburg, 19.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.