Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bau-DOO UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 39652
EUID
DEH1101.HRB39652
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 53/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christopher Rohde
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Kanzlei
k:isr | Kanzlei für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Adresse
Rathausstr. 2, 20095 Hamburg
Telefon
040 238 34 68 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 11:14 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau-DOO UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.06.2026 um 11:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christopher Rohde bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau-DOO UG (haftungsbeschränkt), Hopfenstr. 6, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39652 HB), vertr. d.: Güncikis Salih, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 11:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Ver…
10 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau-DOO UG (haftungsbeschränkt), Hopfenstr. 6, 27568 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 39652 HB), vertr. d.: Güncikis Salih, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 11:14 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christopher Rohde, k:isr | Kanzlei für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Rathausstr. 2, 20095 Hamburg, Tel.: 040 238 34 68 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 24.06.2026
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