Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Archelon Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 35834
EUID
DEM1201.HRB35834
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 917/23 A
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Kanzlei
White & Case Insolvenz GbR
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 36 50 69 98 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
20.12.2024 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.03.2025
Frist für Einwendungen und Anträge
24.03.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Archelon Deutschland GmbH ist am 20.12.2024 um 10:40 Uhr eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO ist angeordnet. Der Insolvenzverwalter ist Dr. Andreas Kleinschmidt (White & Case Insolvenz GbR). Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.03.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (z. B. zur Wahl eines anderen Verwalters oder eines Gläubigerausschusses) sind bis zum 24.03.2025 schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 20.12.2024 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Archelon Deutschland GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Charles H. Tall IV, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr.…
Am 20.12.2024 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Archelon Deutschland GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Charles H. Tall IV, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt von White & Case Insolvenz GbR bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 1098/23 A verbunden, wobei das aktuelle Verfahren führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 24.03.2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 917/23 A-5-1 Am 20.12.2024 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Archelon Deutschland GmbH, Karl-Scheele-Straße 11, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35834),
vertreten durch:
Charles H. Tall IV, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Whit…
810 IN 917/23 A-5-1 Am 20.12.2024 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren Archelon Deutschland GmbH, Karl-Scheele-Straße 11, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35834),
vertreten durch:
Charles H. Tall IV, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 10.03.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 24.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 917/23 A: In dem Insolvenzverfahren Archelon Deutschland GmbH, Karl-Scheele-Straße 11, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35834),
vertreten durch:
Charles H. Tall IV, (Geschäftsführer), wurde am 20.12.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit …
810 IN 917/23 A: In dem Insolvenzverfahren Archelon Deutschland GmbH, Karl-Scheele-Straße 11, 60320 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35834),
vertreten durch:
Charles H. Tall IV, (Geschäftsführer), wurde am 20.12.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1098/23 A verbunden. Das Verfahren 810 IN 917/23 A führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 20.12.2024
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