Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der To-Sun Bau GmbH ist am 21.02.2025 um 11:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.05.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (wie die Wahl eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens) sind bis zum 19.05.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 16.01.2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren der AOK Hessen gegen die To-Sun Bau GmbH vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet und Rechtsanwalt Arno Wolf zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 21.02.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigke…
Am 16.01.2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren der AOK Hessen gegen die To-Sun Bau GmbH vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet und Rechtsanwalt Arno Wolf zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 21.02.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt. Dem Schuldner ist die Verfügung über sein Vermögen verboten. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 19.05.2025 bei dem Amtsgericht vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1628/24 T-82-: In dem Insolvenzverfahren To-Sun Bau GmbH, ehemals Waldschmidtstraße 67, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124951),
vertreten durch:
George Tataru, ehemals Kasinostraße 24, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 21.02.2025 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§…
810 IN 1628/24 T-82-: In dem Insolvenzverfahren To-Sun Bau GmbH, ehemals Waldschmidtstraße 67, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124951),
vertreten durch:
George Tataru, ehemals Kasinostraße 24, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 21.02.2025 um 11:13 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 21.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1628/24 T-14-7 Am 21.02.2025 um 11:13 Uhr ist das Insolvenzverfahren To-Sun Bau GmbH, Waldschmidtstraße 67, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124951), vertreten durch: George Tataru, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedri…
810 IN 1628/24 T-14-7 Am 21.02.2025 um 11:13 Uhr ist das Insolvenzverfahren To-Sun Bau GmbH, Waldschmidtstraße 67, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124951), vertreten durch: George Tataru, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 05.05.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 19.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
16.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1628/24 T-82-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Hessen, Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
To-Sun Bau GmbH, Waldschmidtstraße 67, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124951),
vert…
Amtsgericht Frankfurt am Main
16.01.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 1628/24 T-82-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
AOK Hessen, Gernsheimer Straße 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
To-Sun Bau GmbH, Waldschmidtstraße 67, 60316 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124951),
vertreten durch:
George Tataru, Kasinostraße 24, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
- Antragsgegner -
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen den Antragsgegner
am 16.01.2025 angeordnet:
A. Zum partiell vorläufigen Insolvenzverwalter wird gemäß § 21 Absatz 2 Ziffer 1 InsO bestellt:
Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe, Tel.: 06172/ 17 928 0, Fax: 06172/ 17 928 99, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de
B. Sein Aufgabenkreis besteht ausschließlich in der Durchführung der nachfolgenden Ermächtigung:
Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Antragsgegners bei Dritten anzufordern und entgegenzunehmen, auch wenn diese einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Insoweit wird dem Antragsgegner die Verfügungsbefugnis entzogen und dem partiell vorläufigen Verwalter übertragen.
Als Dritte gelten insbesondere Banken und Sparkassen, sonstige Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften, Sozial- und Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die mit dem Antragsgegner in Geschäftsbeziehungen standen oder noch stehen.
G r ü n d e :
Die Anordnung beruht auf § 21 Abs. 1 InsO.
Der Antragsgegner kommt seinen Mitwirkungspflichten im laufenden Insolvenzantragsverfahren nicht nach.
Die Erhebung der Daten ist erforderlich, damit der Sachverständige seinenAufgaben nachkommen und ein Insolvenzgutachten erstellen kann.
Die Anordnung stellt das gegenüber einer vorläufigen Insolvenzverwaltung mildere Mittel dar.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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