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Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arco Iris UG (haftungsbeschränkt) ist ein fortgeschrittener Verfahrensverlauf dokumentiert. Nach der Anordnung der Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist und Festlegung eines Stichtags am 22.05.2024 sowie einer weiteren Prüfung zum 31.03.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin ist für den 04.06.2025 festgesetzt. Ein aktueller Stand zeigt, dass die Schlussverteilung vorbereitet wird und Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis bis zum Termin einzureichen sind. Der verfügbare Massebestand beträgt zuletzt 5.916,41 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 5.520,331 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist bereits festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesc…
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 5.916,41 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.520,31 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten For…
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.05.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 20.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten For…
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.03.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 30.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsch…
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 27.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Net…
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69 97 886 99-9, Fax: +49 69 97 886 99-0, E-Mail: info@rakrone.de, Internet: www.rakrone.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 7.756,92 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO…
70 IN 226/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arco Iris UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 16, 63546 Hammersbach (AG Hanau, HRB 95737), vertr. d.: Corina Brückner, Goldbergstraße 7, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 04.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 02.04.2025
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