Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Fortweg 3, 35415 Pohlheim
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 10440
EUID
DEM1406.HRB10440
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 67/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.04.2025 , 14:30 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 16:15 Uhr
Berichtstermin
02.07.2025 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.07.2025
Prüfungstermin
27.08.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Errichtung und der Betrieb von ambulanten, stationären und teilstationären Alten- und sonstigen Pflegeeinrichtungen sowie die Erbringung der dazugehörigen und damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, mit Sitz in Pohlheim, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor wurde am 01.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Bärbel Decker als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Im weiteren Verlauf wurde der Insolvenzverwalterin die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Masse erteilt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.06.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich anzumelden. Ein Berichtstermin findet am 02.07.2025 statt, und ein Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 27.08.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH ist am 01.06.2025 um 16:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 01.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Bärbel Decker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die endgültige Insolvenzverwalterin ist …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH ist am 01.06.2025 um 16:15 Uhr eröffnet worden. Zuvor war bereits am 01.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Bärbel Decker zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Die endgültige Insolvenzverwalterin ist ebenfalls Rechtsanwältin Bärbel Decker. Forderungen sind bis zum 30.07.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin findet am 02.07.2025 statt, um über verschiedene Beschlussgegenstände zu entscheiden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist am 27.08.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 67/25 :
Über das Vermögen der
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer),
ist am 01.0…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 67/25 :
Über das Vermögen der
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer),
ist am 01.06.2025 um 16:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 30.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 02.07.2025, 11:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung der Insolvenzverwalterin über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung der Insolvenzverwalterin (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 27.08.2025, 10:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist der Ins…
6 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist der Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 01.04.2025 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist der vor…
6 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 01.04.2025 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 67/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440),
vertreten durch:
1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer),
2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer),
3. Volker Robert …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 67/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440),
vertreten durch:
1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer),
2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer),
3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nadja Raiß, K&L Gates LLP, OpernTurm, 60306 Frankfurt am Main,
ist am 01.04.2025 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Bärbel Decker, Sophienstraße 7, 35576 Wetzlar, Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: decker@kanzlei-uww.de bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin (Zustimmungsvorbehalt).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist der vor…
6 IN 67/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Seniorenresidenz Pohlheim GmbH, Pflegeeinrichtung, Fortweg 3, 35415 Pohlheim (AG Gießen , HRB 10440), vertr. d.: 1. Jens Brettschneider, (Geschäftsführer), 2. Michael Dillmann, (Geschäftsführer), 3. Volker Robert Hippler, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 01.04.2025 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 30.04.2025
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