Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.R.D. Abbruch & Recycling Hannover GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 209185
EUID
DEP2305.HRB209185
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/559 IN 1648/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Hartig
Adresse
An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden
Telefon
0351 40798540
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
25.09.2026 , 13:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.11.2026
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
18.12.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.R.D. Abbruch & Recycling Hannover GmbH ist am 25.09.2026 um 13:55 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Hartig bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 06.11.2026. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 18.12.2026 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/559 IN 1648/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.R.D. Abbruch & Recycling Hannover GmbH, Alttorna 7, 01239 Dresden, Amtsgericht Hannover , HRB 209185
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Preußler
- wurde am 25.09.2026 um 13:55 Uhr das Insolve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/559 IN 1648/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.R.D. Abbruch & Recycling Hannover GmbH, Alttorna 7, 01239 Dresden, Amtsgericht Hannover , HRB 209185
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Preußler
- wurde am 25.09.2026 um 13:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Alexander Hartig, An der Herzogin Garten 1, 01067 Dresden, Telefax: 0351 40798569 Email geschäftlich: inso@floether-wissing.de Telefon geschäftlich: 0351 40798540
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 06.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.12.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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