Gegenstand des Unternehmens ist die Forschung und Entwicklung sowie Planung, Beratung und Vertrieb von technischen Lösungen, Verbundsystemen und Anlagen im Bereich Wasser sowie ökologischer Abwassertechnik und, sofern hierfür erforderlich, die damit verbundene Beteiligung, Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung an anderen Gesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AREAL WATER TECHNOLOGIES GmbH ist am 26.02.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und Verfügungsbeschränkungen begonnen worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Simone Gisdal bestellt worden. Am 08.07.2024 ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die vorläufigen Maßnahmen sind am selben Tag aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AREAL WATER TECHNOLOGIES GmbH, Hofstraße 5, 67822 Hengstbacherhof, vertr. d.: Joachim Böttcher, Hengstbacherhof 5, 67822 Sankt Alban, (Geschäftsführer), ist am 26.02.2024 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet…
1 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AREAL WATER TECHNOLOGIES GmbH, Hofstraße 5, 67822 Hengstbacherhof, vertr. d.: Joachim Böttcher, Hengstbacherhof 5, 67822 Sankt Alban, (Geschäftsführer), ist am 26.02.2024 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Dipl. Bw. (AfAS) Simone Gisdal, c/o Rechtsanwälte Schultze und Braun, Saarbrücker Str. 4, 66130 Saarbrücken, Tel.: 0681/876250, Fax: 0681/87625100, E-Mail: saarbrücken@schultze-braun.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AREAL WATER TECHNOLOGIES GmbH, Hofstraße 5, 67822 Hengstbacherhof (AG Kaiserslautern, HRB 31671), vertr. d.: Joachim Böttcher, Hengstbacherhof 5, 67822 Sankt Alban, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Ve…
1 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AREAL WATER TECHNOLOGIES GmbH, Hofstraße 5, 67822 Hengstbacherhof (AG Kaiserslautern, HRB 31671), vertr. d.: Joachim Böttcher, Hengstbacherhof 5, 67822 Sankt Alban, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 26.02.2024 am 08.07.2024 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AREAL WATER TECHNOLOGIES GmbH, Hofstraße 5, 67822 Hengstbacherhof (AG Kaiserslautern, HRB 31671), vertr. d.: Joachim Böttcher, Hengstbacherhof 5, 67822 Sankt Alban, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.07.2024 man…
1 IN 9/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AREAL WATER TECHNOLOGIES GmbH, Hofstraße 5, 67822 Hengstbacherhof (AG Kaiserslautern, HRB 31671), vertr. d.: Joachim Böttcher, Hengstbacherhof 5, 67822 Sankt Alban, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.07.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 26.02.2024 sind am 08.07.2024 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 08.07.2024
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