a) Der Handel und die Vertretung von Elektrogeräten. b) Die Beteiligung an Unternehmen gleicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Armin Stäbler GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 24.03.2026 um 13:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das Verfahren 810 IN 1561/25 A-82- führt dabei das Verfahren 81/IN 1739/25 A-82. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.06.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 22.06.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen. Mit Schreiben vom 12.06.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1561/25 A-17-8 Am 24.03.2026 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810),
vertreten durch:
Eberhard Stäbler, Oberer Haingraben 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwä…
810 IN 1561/25 A-17-8 Am 24.03.2026 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810),
vertreten durch:
Eberhard Stäbler, Oberer Haingraben 7, 65719 Hofheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.06.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1561/25 A-82-: In dem Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810),
vertreten durch:
Eberhard Stäbler, Hofheim, (Geschäftsführer), wurde am 24.03.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfäh…
810 IN 1561/25 A-82-: In dem Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810),
vertreten durch:
Eberhard Stäbler, Hofheim, (Geschäftsführer), wurde am 24.03.2026 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1739/25 A-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1561/25 A-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1561/25 A-17-8 In dem Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810), vertr. d.: Eberhard Stäbler, (Geschäftsführer),
hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 12.06.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüll…
810 IN 1561/25 A-17-8 In dem Insolvenzverfahren Armin Stäbler GmbH, Emmerich-Josef-Straße 42, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 16810), vertr. d.: Eberhard Stäbler, (Geschäftsführer),
hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO mit Schreiben vom 12.06.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 16.06.2026
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