Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Awahll Abbruch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 119316
EUID
DEM1201.HRB119316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 873/22 A-2-8
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ahmed Dursun
Rolle
Insolvenzverwalterin
Adresse
Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
01.04.2024
Widerspruchsfrist
15.04.2024
Forderungsanmeldefrist
09.02.2026
Widerspruchsfrist
23.02.2026
Stichtag
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Abbruch und Entkernung von Gebäuden, Schadstoffsanierung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Für Forderungen, die bis zum 09.02.2026 angemeldet wurden, ist eine Widerspruchsfrist bis zum 23.0wechsel.02.2026 festgesetzt. Der Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, sofern ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubig…
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 04.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.600,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergüt…
810 IN 873/22 A-2-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316), vertr. d.: Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 7.737,22 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 873/22 A-2-8 - In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nic…
810 IN 873/22 A-2-8 - In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dursun, Groß-Hasenbach-Straße 21, 63065 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 01.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 15.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 873/22 A-2-8 In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dursun, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 09.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen…
810 IN 873/22 A-2-8 In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch:
Ahmed Dursun, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 09.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 07.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 873/22 A-2-8 : In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch: Ahmed Dursun, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Ver…
810 IN 873/22 A-2-8 : In dem Insolvenzverfahren Awahll Abbruch GmbH, Sontraer Straße 13, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119316),
vertreten durch: Ahmed Dursun, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 22.07.2026
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